Susanne Hasel berät ein Paar nach einer Konfliktsituation.

Notfall-Beratung nach Konflikt oder möglicher Straftat

Lesedauer 4 Minuten

Susanne Hasel, Sexual- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderung, bietet eine Notfall-Beratung nach Konflikt oder möglicher Straftat an (Kontakt). Sie hat sich mit den entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch beschäftigt. Die Fachfrau führt Gespräche mit Polizeibeamt*innen, die mit der Prävention beauftragt sind. Sie arbeitet mit einer Rechtsanwältin zusammen, wenn sie juristische Fragen zu klären hat.

Als Fachfrau erkennt sie das Motiv einer Handlung und das kognitive Alter einer beschuldigten Person. Dafür hat sie eigene Methoden erarbeitet, und der Schwerpunkt ihrer Kommunikation liegt bei der Einfachen Sprache. Sie bewertet als Außenstehende die Situation neutral und ist unbefangen – im Gegensatz zu Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen, für die die Notfall-Beratung vorgesehen ist.

Ihre Berichte sind keine Gerichtsgutachten. Doch ihre Analysen bieten eine gute Orientierung, wie es um die Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) eines Klienten besteht. Ihre Einschätzung hilft, um die Glaubwürdigkeit einer verdächtigten Person oder eines Zeugen zu beurteilen. Davon hängt zum Beispiel ab, ob Strafanzeige gestellt wird.

Inklusion ist eine gute Sache
Aber sie hat ihre Schattenseite. Die Gesellschaft integriert Menschen mit Behinderung. Sie werden im (analogen und digitalen) Alltag sichtbar(er). Das hat viel Gutes, birgt aber genauso Gefahren.
Aber: Menschen mit Einschränkungen werden (im öffentlichen Raum) angreifbarer. Es entstehen mehr Situationen, in denen sie Opfer einer Straftat werden können.
Aber: Sie kommen gewollt oder ungewollt häufiger in die Situation, zum Täter/zur Täterin zu werden. Sie werden Zeuge/Zeugin eines Vorfalls und bekommen damit Verantwortung übertragen.
Auch Männer können zum Opfer einer (sexualisierten) Gewalt-Tat werden. Klientinnen können im Umgang mit dem Fachpersonal übergriffig und zu Straftäterinnen werden.
Susanne Hasel ist Neutralität in einer Beratung sehr wichtig.

Personenkreis Notfall-Beratung

Ihre Schwerpunkte sind die Analyse eines Konflikts bzw. einer möglichen Straftat nach einer Notfall-Beratung von

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung
  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung
  • Menschen mit Autismus-Störung
  • Mitarbeitenden des Fachpersonals (die Rat nach einem Vorfall in ihrer Arbeitsumgebung suchen).

Anlässe für eine Notfall-Beratung

Das sind mögliche Anlässe, warum Wohneinrichtungen, Werkstätten oder auch Eltern Susanne Hasel als Expertin für den Umgang mit Menschen mit einer kognitiven Einschränkung bundesweit zu einer Notfall-Beratung nach einem Konflikt oder möglichen Straftat rufen:

  • Jemand wird beobachtet, wie er/sie sich in der Öffentlichkeit selbst befriedigt. Schlimm genug, aber es sind Kinder in der Nähe. Ist der Klient pädophil?
  • Ein Mann/eine Frau belästigt fortwährend in der Werkstatt sexuell eine Kollegin oder einen Kollegen. Worin besteht das Motiv?
  • Ein Klient/eine Klientin behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Kennt er oder sie den Unterschied zwischen einvernehmlichen und nicht einvernehmlichen Sex?
  • Ein Klient/eine Klientin läuft immer wieder nackt durch öffentlich zugängliche Räume. Übergriffiges Verhalten und Ausdruck des eigenen Lebensgefühls?
  • Ein Klient/eine Klientin verschickt Nackt-Fotos oder pornografische Bilder über das Internet. Er oder sie belästigt andere in Chat-Gruppen oder allgemein über soziale Medien. Kann sein/ihr Verhalten korrigiert werden?
  • Ein Klient oder eine Klientin bezichtigt jemand anderen einer Straftat. Wie glaubwürdig ist die Aussage? Kann die Zeugin/der Zeuge Verletzungen von Grenzen erkennen?
  • Das Fachpersonal kann nicht beurteilen, ob der Klient/die Klientin eine Straftat begangen hat. Welche Informationen fehlen?

Ist das Verhalten des Klienten/eigenen Kindes nur grenzwertig oder bereits im Bereich einer Straftat? Weiß der Mensch aufgrund seiner kognitiven Einschränkung, was er tut? Weiß er oder sie, was richtig und was falsch ist? Kann die Person überhaupt zwischen Erwachsen und Kind sein unterscheiden? Ist er oder sie sich bewusst, dass falsches Verhalten eine Strafe zur Folge hat, die auch Gefängnis bedeuten kann?

Ablauf einer Notfall-Beratung nach Konflikt oder möglicher Straftat eines Menschen mit Behinderung

  • Kontaktaufnahme mit Susanne Hasel über das Kontaktformular. Mails werden täglich zwischen 8 und 22 Uhr gelesen.
  • Susanne Hasel meldet sich zeitnah per Mail oder telefonisch.
  • Erstgespräch (Telefon oder Zoom) mit dem Fachpersonal, Eltern oder einer Vertrauensperson.
  • Gespräch mit der verdächtigten Person oder dem möglichen Opfer (Zeuge). Im Umkreis von 300 Kilometern von Stuttgart findet das Treffen persönlich statt. Ansonsten über Zoom.
  • Susanne Hasel fertigt einen Bericht an.
  • Gespräch über die Erkenntnisse mit dem Fachpersonal, Eltern oder einer Vertrauensperson.
  • Empfehlungen, wie es mit den Betroffenen weitergehen soll.
  • Wiederholung des Gesprächs mit der verdächtigten Person oder dem möglichen Opfer (Zeuge). So kann Susanne Hasel kontrollieren, ob die Betroffenen bei ihren Angaben bleiben oder ob es erhebliche Unterschieden zum ersten Gespräch gibt.

Notfall-Beratung mit Fachwissen und langer Berufserfahrung

Die Sexual- und Lebensberaterin für Menschen mit Behinderung, Susanne Hasel, greift mit ihrem Angebot der Notfall-Beratung nach einem Konflikt oder einer möglichen Straftat auf großes Fachwissen und Erfahrung zurück. Bei ihren bundesweiten Aufträgen lernt sie viele unterschiedliche Menschen aus der Behindertenhilfe kennen. Über ihre zahlreichen Projekte zum Erstellen eines Gewaltschutz-Konzepts SGB IX 37a sammelt sie Fachwissen, das in der Notall-Beratung sehr hilfreich ist. Ihre Kommunikation ist die Einfache Sprache, mit der sie schnell eine Beziehung zu neuen Klient*innen aufbaut.

Polizei, Staatsanwaltschaft und auch Gerichte haben oftmals Probleme im Umgang mit diesem besonderen Personenkreis. Sie sprechen Juristendeutsch und beherrschen nicht die Einfache Sprache. Jurist*innen gehen darüber hinweg, dass der Personenkreis Probleme hat, Befragungen zu verstehen. Sie kennen nicht den Unterschied zwischen Menschen mit einer Lernbehinderung und psychischer Behinderung.

Umgang mit gerichtlichen Gutachten

Offiziell bestellte Gutachter von Gerichten kennen in der Regel den Personenkreis Menschen mit einer kognitiven Einschränkung (siehe oben) nicht näher oder auch gar nicht.

Die bestellten Gutacher*innen sind üblicherweise Psychiater*innen und arbeiten mit den aus Ihrer Sicht bewährten Methoden. Mit denen wollen sie herausfinden, ob das Gericht einen Angeklagten, der zur Tatzeit in einem psychischen Ausnamezustand war, unter Drogen oder Alkoholeinfluss stand, als schuldfähig verurteilen kann. Danach entscheidet sich das Gericht, ob jemand freigesprochen, in den normalen Strafvollzug oder Maßregelvollzug kommt.

Wie bewerten Gutachter einen Autisten?

Um die Schuldfähigkeit eines Menschen mit kognitiver Einschränkung festzustellen, wenden die vom Gericht beauftragten Gutachter nach Beobachtung von Susanne Hasel dieselben Methoden an. Für besonders schwierig hält die Fachfrau Intelligenztests: Die Klient*innen sollen zum Beispiel Rechenaufgaben lösen.

Gutachter erkennen oftmals nicht, dass sie einen Autisten vor sich haben. Diese Behinderung zu erkennen, ist für Laien schwierig. Das ist vor allem der Fall, wenn zum Autismus eine geistige Behinderung hinzukommt. So kann ein Autist vielleicht gut rechnen, ist aber nicht imstande, seinen Tagesablauf in den Griff zu bekommen. Im Gutachten steht aber, gute Rechenleistung, also schuldfähig oder als Zeuge glaubwürdig.

Eine Notfall-Beratung mit Susanne Hasel hilft, einen beschuldigten Menschen oder ein mögliches Opfer aus der Sicht der Behinderten-Pädagogik zu beurteilen.


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