Gewaltschutz-Konzept SGB IX 37a

Lesedauer 2 Minuten

Das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) schreibt in Paragraf 37a Einrichtungen Schutzkonzepte vor. Welche Inhalte ein Gewaltschutzkonzept haben muss, steht im Gesetz nicht. Die freie Beraterin in der Behindertenhilfe Susanne Hasel, erstellt Schutzkonzepte, die den Trägern der Eingliederungshilfe zur Prüfung vorgelegt werden können. Schutzkonzepte werden in Einfacher Sprache akzeptiert. Susanne Hasel berücksichtigt dabei nicht nur sexualisierte Gewalt, sondern alles Formen von Gewalt. Die Besonderheit: Auf Wunsch entstehen die Regeln in Zusammenarbeit mit einem Redaktionskreis vor Ort. Inzwischen haben bundesweit zahlreiche Wohn-Einrichtungen und Werkstätten ein praxistaugliches Gewaltschutz-Konzept SGB IX 37a, das Susanne Hasel und der Journalisten Uwe Roth gemeinsam erstellt haben (Referenzen).

Bausteine eines Gewaltschutz-Konzepts SGB IX 37a

Das Gewaltschutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen. Auftraggebende können wählen, welche Komponenten für ihre Bedarfe notwendig sind. Susanne Hasel und Uwe Roth individualisieren auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggebenden die Texte.

  • Redaktionskreise
  • Regelwerke in Einfacher Sprache
  • Leitfaden für Fachkräfte zur Prävention/Vorbeugung
  • Handlungsleitfaden für Fachkräfte zur Intervention. Notfall-Plan, um einen Konflikt zu stoppen und aufzuarbeiten.
  • Ehren-Kodex
  • Seminare zum Gewalt-Schutz

Wir überarbeiten ein bestehendes Schutz-Konzept und bringen dieses aus einer Fachsprache in die Einfache Sprache. Wir erweitern es auf Wunsch um weitere Bausteine.

Unsere Broschüre „Gewaltschutz-Konzept SGB IX 37a“

Inklusion ist eine gute Sache
Aber sie hat ihre Schattenseite. Die Gesellschaft integriert Menschen mit Behinderung. Sie werden im (analogen und digitalen) Alltag sichtbar(er). Das hat viel Gutes, birgt aber genauso Gefahren.
Aber: Menschen mit Einschränkungen werden (im öffentlichen Raum) angreifbarer. Es entstehen mehr Situationen, in denen sie Opfer einer Straftat werden können.
Aber: Sie kommen gewollt oder ungewollt häufiger in die Situation, zum Täter/zur Täterin zu werden. Sie werden Zeuge/Zeugin eines Vorfalls und bekommen damit Verantwortung übertragen.
Auch Männer können zum Opfer einer (sexualisierten) Gewalt-Tat werden. Klientinnen können im Umgang mit dem Fachpersonal übergriffig und zu Straftäterinnen werden.
Susanne Hasel ist Neutralität in einer Beratung sehr wichtig.

Verständlichkeit so wichtig wie der Inhalt

Eine sprachlich verständliche Form der Inhalte eines Schutzkonzepts ist aus einem weiteren Grund notwendig: In den Einrichtungen und Werkstätten der Behindertenhilfe arbeitet immer mehr Fachpersonal mit Migrationshintergrund. Es muss ein Schutzkonzept auch mit geringen Deutsch-Kenntnissen lesen und verstehen können.

Arbeitgeber*innen sollten bestehende und häufig schwer verständliche Schutzkonzepte nach den Regeln der Einfachen Sprache überarbeiten lassen. Unsere Schutzkonzepte verschwinden nicht ungelesen in der Schublade. Schutzkonzepte in Einfacher Sprache sind moderne Kommunikation.

Der Journalist Uwe Roth schreibt die individuell auf die Einrichtung zugeschnittenen Regelwerke in Einfacher Sprache und nicht – wie man vielleicht erwarten könnte – in Leichter Sprache. Ein Schutzkonzept in Einfacher Sprache ist für ihn ein Mittel der barrierefreien Kommunikation.

Doppeltes Wissen und Können

Eine Expertin und ein Experte bündeln für Gewaltschutz-Konzepte SGB IX 37a ihr Können: langjährige Erfahrung in der Behindertenhilfe und Journalismus. Susanne Hasel hat ihren beruflichen Schwerpunkt in der Sexualpädagogik und Gewaltschutzprävention. Uwe Roth ist Texter und Berater für die Einfache Sprache. Er arbeitet an den Normen mit. Als erfahrener Texter überarbeitet er bestehende Gewaltschutzkonzepte.

In der dieser Broschüre stellen Uwe Roth und Susanne Hasel ihr Angebot für praxisnahe Gewaltschutzkonzepte vor. Diese haben nicht nur das Alleinstellungsmerkmal Einfache Sprache, sondern auch die Zusammenarbeit mit Redaktionskreisen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo es Sicherheitslücken gibt.

Nach unserer Überzeugung müssen Regeln für jeden verständlich sein. Regeln gelten für alle, die in einer Wohneinrichtung leben und/oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Ein gesondertes Regelwerk in Leichter Sprache – zusätzlich zu einem Regelwerk in schwerer Sprache – halten wir für überflüssig.

Ein Regelwerk für alle ist die Botschaft: Wir sitzen alle im selben Boot. Regelwerke in zwei Sprachversionen haben wiederum etwas von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Gewaltschutz.

Redaktionskreise

  • Wir erarbeiten Schutzkonzepte gemeinsam mit Menschen, für die die Regeln gemacht werden.
  • Wohn-Klient*innen, Werkstatt-Beschäftigte, Fachpersonal und Familien Angehörige.
  • Die Menschen in den Einrichtungen und Werkstätten kennen die Schwachpunkte und Sicherheitslücken vor Ort.
  • Wir arbeiten ihre Hinweise in die Regelwerke ein.
  • Die Einrichtung bekommt eine Rückmeldung, was sie zum Schutz ihrer Klient*innen vor Gewalt besser.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert