Schlagwort: Bundesteilhabegesetz

  • Übernahme der Kosten einer Beratung nach SGB IX

    Übernahme der Kosten einer Beratung nach SGB IX

    Lesedauer 2 Minuten Das Gesetz des Bundes zur Teilhabe (Bundesteilhabegesetz) bietet die Möglichkeit, dass die Eingliederungshilfe die Kosten meiner Beratung übernimmt. Das Amt erstattet auf Antrag, den Sie aber stellen müssen. Verweisen Sie auf das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX), Paragraf 76. Voraussetzung einer Übernahme der Kosten einer Beratung nach SGB IX ist: Die Person, die…