Warum Gewaltschutzbeauftragte für Ihre Einrichtung unverzichtbar sind
Der Gesetzgeber verlangt ein Schutzkonzept nach Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 37a. Doch ohne qualifizierte Beauftragte bleibt ein solches Konzept ein Papierwerk mit wenig Nutzen. Erst eine gezielt ausgebildete Fachkraft sorgt dafür, dass Prävention und Intervention im Alltag wirksam werden.
Susanne Hasel & Uwe Roth GbR hat das zugrunde liegende Konzept für den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg entwickelt und erfolgreich durchgeführt – und bietet es nun auch für den eigenen Kurs an.
| Dauer 3–4 Tage, am Stück oder in Blöcken | Format Präsenz, Teile auch online | Schwerpunkt Kommunikation in Einfacher Sprache | Abschluss zertifiziert, mit Projektarbeit |
Die beiden zentralen Aufgaben
- Einrichtungen sicherer machen – für alle, die mit ihnen zu tun haben (interner Gewaltschutz)
- Klientinnen und Klienten stark machen für die Außenwelt – auch für die virtuelle Welt
Vorteile einer/s Beauftragten für den Gewaltschutz
Klientinnen und Klienten
- regelmäßige Aufklärung und Training
- eine (neutrale) Ansprech- und Vertrauensperson
- besserer Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen
Fachkräfte
- zentrale Ansprechperson für Prävention und Intervention
- können zeitnah reagieren
- mehr Handlungssicherheit im Krisenfall
Einrichtung, Geschäftsleitung, Vorstand
- kommen den gesetzlichen Bestimmungen nach
- senken das Haftungsrisiko der Einrichtung
- sind ein Qualitätsmerkmal im Wettbewerb um Fachkräfte und Klientinnen bzw. Klienten
Angehörige, rechtliche Betreuer, Justiz, Beratungsstellen
- haben eine zentrale Ansprechperson in der Einrichtung
- profitieren von schneller, strukturierter Kommunikation im Krisenfall
Zielgruppe
- Fachkräfte aus Wohneinrichtungen und Werkstätten der Eingliederungshilfe
- Team- und Bereichsleitungen
- Verantwortliche für Qualitätsmanagement, Teilhabe und Gewaltschutz
- zukünftige Gewaltschutzbeauftragte
Inhalte der Weiterbildung
- Grundlagen, Formen und Ursachen von Gewalt
- Prävention und Intervention bei Konflikten und Krisen
- rechtliche Grundlagen des Gewaltschutzes
- Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten
- Notfall- und Interventionspläne, Berichtswesen
- Deeskalations- und Schutzstrategien
