Schutzkonzepte in Einfacher Sprache

Das Sozialgesetzbuch 8 (SGB IX) schreibt in Paragraf 37a Einrichtungen Schutzkonzepte vor. Welche Inhalte ein Gewaltschutzkonzept haben muss, steht im Gesetz nicht. Die freie Beraterin in der Behindertenhilfe, Susanne Hasel, erstellt Schutzkonzepte, die den Trägern der Eingliederungshilfe zur Prüfung vorgelegt werden können. Schutzkonzepte werden auch in Einfacher Sprache akzeptiert.

Der Journalist Uwe Roth schreibt die individuell auf die Einrichtung zugeschnittenen Regelwerke in Einfacher Sprache und nicht – wie man vielleicht erwarten könnte – in Leichter Sprache. Ein Schutzkonzept in Einfacher Sprache ist für ihn ein Mittel der barrierefreien Kommunikation.

Doppeltes Wissen und Können

Eine Expertin und ein Experte bündeln ihr Können: langjährige Erfahrung in der Behindertenhilfe und Journalismus. Susanne Hasel hat ihren beruflichen Schwerpunkt in der Sexualpädagogik und Gewaltschutzprävention. Uwe Roth ist Texter und Berater für die Einfache Sprache. Er arbeitet an den Normen mit. Als erfahrener Texter überarbeitet er bestehende Gewaltschutzkonzepte.

In der dieser Broschüre stellen Uwe Roth und Susanne Hasel ihr Angebot für praxisnahe Gewaltschutzkonzepte vor. Diese haben nicht nur das Alleinstellungsmerkmal Einfache Sprache, sondern auch die Zusammenarbeit mit Redaktionskreisen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo es Sicherheitslücken gibt.

Nach unserer Überzeugung müssen Regeln für jeden verständlich sein. Regeln gelten für alle, die in einer Wohneinrichtung leben und/oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Ein gesondertes Regelwerk in Leichter Sprache – zusätzlich zu einem Regelwerk in schwerer Sprache – halten wir für überflüssig.

Ein Regelwerk für alle ist die Botschaft: Wir sitzen alle im selben Boot. Regelwerke in zwei Sprachversionen haben wiederum etwas von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Gewaltschutz.

Einfache Sprache verbreitet sich in der Behindertenhilfe

Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die aktiv in ein Konzept zum Schutz vor Gewalt eingebunden werden können, mit Einfacher Sprache gut zurechtkommen. Vor allem jüngere Menschen, die in einer betreuten Umgebung leben, haben in der Schule recht gut lesen gelernt. Wir beobachten, dass Texte, die für Menschen mit einer kognitiven Einschränkung gemacht werden, immer öfter den Hinweis „in Einfacher Sprache“ tragen.

Sind Menschen kognitiv so eingeschränkt, dass sie lediglich Leichte Sprache lesen können, benötigen sie eine mündliche Unterweisung. Wer die Regeln in Einfacher Sprache nicht versteht, dem können Texte auf die Ebene der Leichten Sprache heruntergebrochen werden. Das Fachpersonal kann Texte in Einfacher Sprache besser erklären als Texte, die in schwerer Sprache geschrieben sind.

Schutzkonzepte oft in Fachsprache

Viele Gewaltschutzkonzepte sind in einer Fachsprache geschrieben oder in einer noch schwerer verständlichen Mischung verschiedener Fachsprachen. Enthalten sind zum Beispiel juristische oder sozialpädagogische Fachbegriffe, die das Verstehen erschweren. Ein Konfliktfall bedeutet immer eine Stress-Situation. Niemand hat Zeit und den Nerv, lange und kompliziert geschriebene Texte zu studieren. Deswegen müssen die Regelwerke und der Handlungsleitfaden leicht zugänglich und verstehbar sein.

(Gesuchte) Informationen müssen (ohne zu suchen) auffindbar sein. So steht es auch in der DIN ISO 24495-1 Einfache Sprache/Plain Language. Somit gehören Gewaltschutzkonzepte in Einfacher Sprache zu einer modernen Kommunikation.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert